Ja. Minderjährige können Mitglied der Furtnerbräu eG werden.
Minderjährige werden durch ihre Sorgeberechtigten vertreten. Das heißt: Beitrittserklärung und alle Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmabgabe) werden von den Eltern/Erziehungsberechtigten für das Kind ausgeübt.
Kann ich Anteile für mein Kind zeichnen?
Ja. Du kannst die Anteile direkt auf den Namen deines Kindes zeichnen (dann ist dein Kind Mitglied). Alternativ kannst du erst selbst zeichnen und später die Anteile an dein Kind übertragen (mit Zustimmung der Genossenschaft).
Hat mein Kind eine eigene Stimme?
Ja – auch Minderjährige zählen als eigenes Mitglied und haben eine Stimme. Diese Stimme wird bis zur Volljährigkeit durch die gesetzlichen Vertreter ausgeübt.