Fragen und Antworten

1. Worum geht’s überhaupt?

Wir wollen den Furtnerbräu als Wirtshaus und Kulturort dauerhaft für Freising sichern – das geht über Erbbaurecht. Notwendig ist eine Sanierung in Etappen. Ziel ist ein bezahlbarer, offener Ort: Kneipe + Kulturprogramm + künftig zusätzliche Kulturflächen im OG (Ausstellungen, Ateliers, Gemeinschaftsbüros) und vielleicht später sogar eine kleine Brauerei.

Weil der aktuelle Vertrag nicht mehr verlängert wird. Das Haus muss dringend saniert werden, ausserdem soll das Haus noch in diesem Jahr verkauft werden. Konsequenz wäre, dass der Furtner noch im Sommer/Herbst schließen müsste. Für immer.

Ja, keine Angst. Natürlich soll die Kneipe für eine offene Gesellschaft als echte, bezahlbare Wirtschaft erhalten bleiben. Und auch das Kulturprogramm bleibt wie bisher. Aber im Hintergrund sind einige bauliche Änderungen notwendig, ohne die es nicht mehr weitergehen würde. Das betrifft hauptsächlich die WCs, Elektro, Heizung etc und es ist auch eine neue Dacheindeckung fürs ganze Haus notwendig.

Die Genossenschaft erwirbt nicht das Grundstück, sondern ein langes Nutzungsrecht (99 Jahre) und zahlt dafür einen jährlichen Erbbauzins. Das ist bei Denkmal-/Stadtprojekten häufig.
Das Gebäude selber wird erworben, wird aber am Ende des Nutzungsrechts wieder vom jetzigen Besitzer zurückgekauft. Das alles ist gesetzlich und vertraglich geregelt.

2. Warum eine Genossenschaft?

Weil sie für Bürgerprojekte ideal ist:

  • niederschwellig: viele können mit einer niedrigen Einstiegshürde mitmachen 
  • demokratisch: „1 Mitglied = 1 Stimme“ – keine Machtkonzentration, keine „feindliche“ Übernahme
  • langfristig stabil: sehr gut geeignet für Immobilien und deren Erhalt
  • transparent und kontrollierbar: über Generalversammlung, Prüfungsverband und Aufsichtsrat

Die Genossenschaft ist zuständig für „Immobilie, Erhalt und Betrieb“:

  • hält das Erbbaurecht und ggf. das Gebäude
  • finanziert und beauftragt Sanierung/Erhalt
  • verpachtet die Räumlichkeiten an die Betreiber und zukünftigen Wirte
  • beantragt Fördermittel und baut Rücklagen auf
  • sorgt für klare Leitplanken: bezahlbar, kulturstark

Der Betrieb der Kneipe bleibt in den nächsten Jahren bei den jetzigen Pächtern Franzi und Zottl. Beide wollen den Furtner noch einige Jahre weiter führen. Falls sie sich später einmal zurückziehen wollen, schreibt die Genossenschaft die Kneipe neu aus. Und alle Mitglieder zusammen wählen anschließend die neue Pächter aus.

3. Mitglied werden: Wie funktioniert das?

  • 1 Anteil = 500 € (Einstieg)
  • Privatpersonen und Firmen: mindestens 1 Anteil

Warum so niedrig (500 €)?
Damit wirklich viele mitmachen können – nicht nur wenige große Geldgeber. Das ist der Kern des Konzeptes „Ganz Freising macht mit“.

Egal ob jemand 1 Anteil oder 50 zeichnet: In der Genossenschaft gilt demokratisch eine Stimme pro Mitglied.
Damit ist sichergestellt, dass sich zukünftig niemand durch mehr Geld mehr Einfluss sichern kann. Jede/r einzelne hat gleiches Stimmrecht.

Ja – man kann soviel Anteile zeichnen wie man will. Das hilft, die Finanzierung schneller zu stabilisieren, aber trotzdem hat man nur 1 Stimme.

Auch Firmen können (und sollen) Mitglied werden und damit das Projekt unterstützen.

Gleichzeitig bleibt die eG demokratisch, weil auch Firmen nicht „mehr Stimmen“ kaufen können.

Ja – aber ohne Sonderrechte. Es wird Anerkennungsstufen geben:
Partner: 20 Anteile, Hauptpartner: 30 Anteile, Mäzen: 50 Anteile
Die Namen werden prominent auf einer Tafel o.ä. genannt.
Zusätzlich gibt es Einladungen zu Baustellen-Führungen, Updates, Jahresberichte etc. Das sind aber keine geldwerten Vorteile und keine zusätzlichen Stimmen.

Ja, Anteile kann man übertragen.

Ja. Minderjährige können Mitglied der Furtnerbräu eG werden.

Minderjährige werden durch ihre Sorgeberechtigten vertreten. Das heißt: Beitrittserklärung und alle Mitgliedschaftsrechte (z. B. Stimmabgabe) werden von den Eltern/Erziehungsberechtigten für das Kind ausgeübt.

Kann ich Anteile für mein Kind zeichnen?
Ja. Du kannst die Anteile direkt auf den Namen deines Kindes zeichnen (dann ist dein Kind Mitglied). Alternativ kannst du erst selbst zeichnen und später die Anteile an dein Kind übertragen (mit Zustimmung der Genossenschaft).

Hat mein Kind eine eigene Stimme?
Ja – auch Minderjährige zählen als eigenes Mitglied und haben eine Stimme. Diese Stimme wird bis zur Volljährigkeit durch die gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

 

4. Was passiert mit meinem Geld?

Das Geld ist Eigenkapital der Genossenschaft. Es wird genutzt, um:

  • die Finanzierung bankfähig zu machen (Eigenkapitalquote)
  • Sanierung/Erhalt in Etappen zu starten (v. a. Phase 1)
  • Rücklagen aufzubauen (Instandhaltung, Risiko-Reserve)
  • insgesamt Kreditbedarf und Zinslast zu senken

In der Startphase fließt viel in Sofortmaßnahmen (Dach/Spengler, Elektro, Wasser/Abwasser, WC, Kühlung). Gleichzeitig ist Eigenkapital auch „Sicherheitsbasis“ gegenüber Banken.

In der Aufbauphase bleiben Überschüsse im Projekt: Bau, Erhalt, Rücklagen, Kreditstabilisierung. Genau das macht das Projekt langfristig tragfähig.

Sind Geschäftsanteile wie ein Darlehen?
Nein. Ein Anteil ist kein Kredit, sondern Eigenkapital. Es gibt keinen festen Rückzahlungstermin.

Kann ich meine Anteile irgendwann „zurückgeben“?
Ja, über den Genossenschaftsweg: Du kündigst die Mitgliedschaft. 
Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses.

Es wird vielfältige Möglichkeiten geben, wie alle informiert werden:

  • jährlicher Bericht (Baufortschritt, Mittelverwendung, Kennzahlen)
  • „Bier & Baustelle“-Updates
  • Website-Transparenz (Meilensteine, Ticker der Unterstützer/Abos)

Kann ich mitreden?
Ja, das ist der Sinn der Genossenschaft. Über die jährliche Generalversammlung, Anträge und Wahlen kann jeder sein Stimmrecht ausüben. 

Anteil (Eigenkapital): Mitbestimmung (1 Stimme), kein fester Rückzahlungstermin, Dividende wenn beschlossen, Risiko: Guthaben kann sinken.
Nachrangdarlehen: Kredit an die Genossenschaft mit Zins und Laufzeit; höheres Risiko als Bank (nachrangig), kein Stimmrecht.

Wo bekomme ich rein finanziell mehr zurück?
Typischerweise bringt ein Nachrangdarlehen mit festem Zins mehr planbaren Rückfluss als eine moderat gehaltene Dividende.
Aber: Nachrang ist risikoreicher als ein Bankkredit (kein Pfand, nachrangig). Viele Unterstützer wählen deshalb eine Mischung (z. B. einige Anteile + optional ein kleiner Nachrangbetrag).